Am 24.03. fällte das Bundesverfassungsgericht einen bahnbrechenden Beschluss: Das deutsche Klimaschutzgesetz (in Kraft erst seit Dezember 2019!) ist nicht mit den Grundrechten der jungen Generationen vereinbar, da es große Emissionsminderungslasten in unzulässiger Weise auf den Zeitraum nach 2030 und damit in die Zukunft verschiebt! Das Verfassungsgericht fordert den Gesetzgeber zuvorderst auf, die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen
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