Im Zusammenhang mit der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Betreuung von Windparks in der Rechtsform der GmbH & Co. KG möchten wir alle Kommanditisten an eine wichtige Frist erinnern. Da die Gesellschaft für die Führung aller Bücher der Gesellschaft verantwortlich ist, können Sie die Sonderbetriebsausgaben nicht selbst im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie müssen sie also der Gesellschaft mitteilen.

Bitte melden Sie uns bis spätestens 31. März 2025 Ihre Sonderbetriebsausgaben für das Jahr 2024 über den Postweg oder die Mailadresse asset-management@denkerwulf.de.

Den passenden Vordruck und eine Information zu dem Thema finden Sie hier.

Die Meldung von Sonderbetriebsausgaben kann sich steuermindernd auswirken. Wenn Sie hierzu genauere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung oder an das Finanzamt.

Sollten wir bis Ablauf der o.g. Frist keine Meldung von Ihnen erhalten haben, werden keine Sonderbetriebsausgaben für Sie berücksichtigt.