Start der Interessensbekundung für die Schwarmfinanzierung im Windpark Gönnebek
Ab sofort haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden 24626 Groß Kummerfeld, 24610 Gönnebek, 24619 Rendswühren, 24620 Bönebüttel und 24635 Rickling exklusiv die Möglichkeit, sich über die Gewährung eines Nachrangdarlehens mit attraktivem Festzins an der regionalen Windenergie zu beteiligen.
Zeichnungsfrist für die Beteiligungsmöglichkeit ist bis zum 05. November 2025.
Mehr Informationen zur Beteiligung finden Sie im Vermögensinformationsblatt (VIB).
Sind Sie Bürgerin oder Bürger einer der genannten Gemeinden?

Was sind die Vorteile einer Beteiligung an Windprojekten?
Die Vorteile einer solchen Beteiligung sind der felxible Anlagebetrag, der vom Anleger innerhalb eines Rahmens frei zu wählen ist und somit den individuellen Umständen entspricht. Außerdem erwartet Sie eine attraktive Rendite. Zudem leistet jeder Anleger einen eigenen Beitrag zur Energiewende und dem Klimaschutz und unterstützt die regionale Wirtschaft.
So funktioniert die Investition – in 4 Schritten
- Registrieren
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