In der vergangenen Woche berichteten wir über den Baubeginn der beiden Windparks Gönnebek I und II im Kreis Segeberg. Bereits im Februar wurden die ersten Knickeingriffe vorgenommen und ein sogenanntes „Vergrämungskonzept“ gestartet. Dies ist von besonderer Relevanz, da der Baubeginn in die Brut- und Setzzeit der Offenlandbrüter (01. März bis 15. August eines Jahres) fällt. Um zu vermeiden, dass brütende Vögel verletzt oder gestört oder Gelege zerstört und somit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden, setzen wir vorsorglich Vergrämungsmaßnahmen um.
Hierfür wurden im Bereich der Baufelder Flatterbänder an lange Bambusstangen ausgebracht. Damit die Ansiedlung von Offenlandbrütern im Gefahrenbereich erfolgreich verhindert werden kann, müssen die Stangen in einem Abstand von 10 m versetzt zueinander positioniert werden. Somit wurden für die beiden Windparks über 2.300 Vergrämungsstangen auf insgesamt 22,5 ha Grünland- und Ackerflächen ausgebracht, was einen beachtlichen Aufwand bedeutete. Das Stecken wurde durch die derzeit nassen Böden erschwert, konnte aber fristgerecht vom Baum und Naturdienst Naggatz aus Gönnebek umgesetzt werden. Die Maßnahme wird über die Brutzeit hinweg bis zum Wegebau von einer ökologischen Baubegleitung wöchentlich auf ihre Funktion kontrolliert.
Vergrämungsmaßnahmen wie in Gönnebek zeigen einmal mehr, wie wichtig die individuelle Betrachtung jedes einzelnen Projektes ist.
Fotos: Baum und Naturdienst Naggatz