Die Gestaltung einer weitgehend klimaneutralen Stromversorgung bis zum Jahr 2035 – hierzu bekannten sich die G7-Staaten. Passend dazu wurde im EEG für 2023 ein Zwischenziel festgelegt, das besagt, dass der Stromanteil aus erneuerbaren Energien bis 2030 auf 80 % erhöht werden soll. Dies geht mit einem stark beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien einher – so auch im Photovoltaikbereich.

Das Solarpaket I soll zur Beschleunigung des PV-Ausbaus beitragen. Die Änderungen des Solarpakets I greifen nun seit rund zwei Monaten. Unter anderem wurden neben den Anpassungen der Förderkulisse auch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen begrenzt. Darüber hinaus müssen geförderte PV-Anlagen bestimmte naturschutzfachliche Kriterien in der Umsetzung und im Betrieb erfüllen. Weitere Anpassungen gab es im Bereich der besonderen Solaranlagen (Agri-, Moor-, Floating- und Parkplatz-PV). Einen Überblick zum Solarpaket I gibt folgende Datei:

solarpaket-im-ueberblick.pdf (bmwk.de)